Allgemeine Geschäftsbedingungen der TS Etiketten GmbH

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu. Im Geschäftsverkehr mit einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Bestellungen ohne vorhergehendes Angebot gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  3. Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt folgendes als vereinbart:

    3.1 Unsere Preise gellen ab Werk ausschließlich Verpackung. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird.

    3.2 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Die Zahlungen sind so zu leisten, dass uns der geschuldete Betrag innerhalb der vorgenannten Zeiträume nach Zugang der Rechnung zur Verfügung steht. Wechsel werden nur zahlungshalber und nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich aller Aufwendungen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen können.

    3.3 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

    3.4 Treten nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers auf, so sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist zu setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht der Besteller erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.

    4.1 Abmessungen, Mengen und Verpackungen entsprechen der branchenüblichen Praxis des Europäischen Haftmaterialhersteller-Verbandes (ESPMA).

    4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördliche Anordnungen, Naturgewalten usw.), auch wenn sie bei unseren Zulieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. Verlängert sich die Lieferzeit durch die vorgenannten Umstände oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch, wenn wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.

    4.3 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und erwächst dem Besteller hieraus ein nachweisbarer Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens steht dem Besteller nur nach Nummer 7 dieser Bedingungen zu.

    4.4 Können Termine aus Gründen nicht eingehalten werden, die wir nicht zu vertreten haben, so ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen der Verzögerung ausgeschlossen. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist durch uns zu vertreten, so ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung (Schadensersatz statt der Leistung) stehen dem Besteller nur nach den Bestimmungen der Nummer 7 dieser Bedingungen zu.

  5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits durch Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die günstigste und schnellste Transportart gewählt wird.

  6. Minder- und Falschlieferungen sowie erkennbare Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller von diesem schriftlich beanstandet werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

    6.1 Es muss ein Sach- oder Rechtsmangel bei Gefahrübergang vorliegen. Der Besteller kann bei einem Sach- oder Rechtsmangel die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung -nach dem erfolglosen zweiten Versuch- kann der Besteller nach seiner Wahl die Kaufpreisminderung verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.

    6.2 Schadensersatzansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln oder wegen Schäden, die mit Sach- oder Rechtsmängeln in Verbindung stehen, kann der Besteller nur nach Maßgabe der Nummer 7 dieser Bedingungen geltend machen.

    6.3 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die an der gelieferten Ware aufgetretenen Mängel auf unsachgemäßer Behandlung, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Eingriffe oder Änderung der gelieferten Ware beruhen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns vorgenommen wurden.

    6.4 Geringfügige Farbabweichungen der Etiketten sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Gesamtmenge gelten als handelsüblich und schließen Gewährleistungsrechte des Bestellers aus.

    6.5 Der Besteller hat selbst zu entscheiden, ob die von uns gelieferten und/oder empfohlenen Etiketten für den angedachten Verwendungszweck geeignet sind. Dies gilt insbesondere für selbstklebende Etiketten, da bei ihnen die Reaktion der Haftgummierung auf bestimmten Materialien (z. B. Kunststoff, Textilien usw.) nicht vorhergesehen werden kann. Unsere Empfehlungen gelten insoweit nicht als Zusicherung von Eigenschaften.

  7. Über die in diesen Bedingungen geregelten Ersatzansprüche hinaus haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wegen der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Die Haftung ist hier jedoch auf den Ersatz des typischerweise zu erwartenden und eingetretenen Schadens begrenzt. Unberührt bleiben alle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

  8. Alle Ansprüche des Bestellers -aus welchen Rechtsgründen auch immer- verjähren in 12 Monaten ab dem Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche nach Nummer 6 gelten die gesetzlichen Fristen.

  9. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Besteller Unternehmer, so gilt der Vorbehalt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit uns entstandenen oder entstehenden Forderungen.

    9.1 Der Besteller hat die Vorbehaltswaren mit Sorgfalt zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder sonstigen Schadenrisiken zu versichern. Der Besteller tritt die Versicherungsansprüche bereits mit Abschluss des Liefervertrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.

    9.2 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen In Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Bestellers offen zu legen.

    9.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet/verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Verbindung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

    9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie Zahlungseinstellung sind wir ohne weitere Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Soweit erforderlich, ist der Besteller verpflichtet, auf unser Verlangen seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an uns abzutreten. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.

    9.5 Soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, erlischt der Eigentumsvorbehalt in dem übersteigenden Umfang bzw. der Besteller ist in dem übersteigenden Umfang Inhaber der Forderung.

  10. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie für sämtliche zwischen uns und dem Besteller geschlossenen Verträge unser Geschäftssitz. Dies gilt ebenso, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

  11. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

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